Dienstag, 2. Oktober 2012

Erneut Kritik an Apple Care: EU bemängelt Apples Garantiepolitik

Die EU nimmt offenbar Apples Garantiebestimmungen unter die Lupe. EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat laut Medienberichten die Verbraucherschutzminister alle EU-Staaten schriftlich darüber informiert, dass Apple es anscheinend „versäume“, Verbrauchern klar verständliche und korrekte Angaben über die ihnen nach EU-Recht zustehende Garantie zu machen. Diese Kritik ist nicht neu,erst im Juli bekam Apple in Italien ordentlich Druck. Verbunden mit einer Strafandrohung in Höhe von 900.000 Euro wurde eine besserere Kundenkommunikation hinsichtlich der Aufklärung über die Garantie- bzw. Gewährleistungsrechte gefordert. Apple wird vorgeworfen, Kunden durch die massive Bewerbung der optionalen Zusatzversicherung Apple Care den Eindruck zu vermitteln, nach Ablauf der einjährigen Garantiefrist bestünde kein weiterer Produktschutz. Die Formulierung der EU-Kommissarin trägt allerdings nicht unbedingt zur Klarheit bei, dies mag aber auch an unterschiedlichen Regelungen sowie Differenzen im Sprachgebraucht zwischen den einzelnen Ländern liegen. Hierzulande ist die Garantie eine freiwillige Herstellerleisung und Apple kann nicht dazu gezwungen werden, diese auf zwei Jahre auszudehnen. Sehr wohl gilt dagegen allerdings auch für Apple die gesetzlich vorgeschriebene, zweijährige Gewährleistung. Diese Bürgschaft für ein fehlerfrei ausgeliefertes Produkt ist unabhängig von freiwilligen Garantieleistungen des Herstellers automatisch ein fester Bestandteil des Kaufvertrags. Praktisches Beispiel: Bei eurem Mac gibt die Festplatte den Geist auf. Sofern sich nachweisen lässt, dass dies eine Folge eines bereits bei der Auslieferung bestehenden Produktfehlers ist, erhaltet ihr die Reparatur auch im 24. Monat nach Kauf noch kostenlos. Ansonsten müsst ihr die Platte ab dem 13. Monat nach Kauf selbst bezahlen. Apple informiert im Zusammenhang mit Apple Care bereits darüber, dass die damit abgeschlossenen Leistungen zusätzlich zu den landesüblichen Verbraucherschutzregeln bestehen und klärt auf einer separaten Webseite ausführlich über Rechte als Kunde auf.

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